Austausch Heizeinsatz

Austausch Heizeinsatz

Nachrüsten oder Austauschen von alten Kachel- und Kaminöfen der Zeit: 01.01.1985 bis 31.12.1994

Für Besitzer von Kachel- oder Kaminöfen gilt die Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV). Um die Schadstoffbelastung durch Feuerungsanlagen zu reduzieren, wurden in der BImSchV maximale Emissionswerte für die Inbetriebnahme neuer Geräte festgelegt. Außerdem wurden Übergangsfristen festgelegt, nach denen alte Öfen entsprechend der BImSchV nachgerüstet oder außer Betrieb gesetzt werden müssen.

Durch die Nachrüstung oder den Austausch der Öfen bzw. Heizeinsätze arbeiten diese mit einem höheren Wirkungsgrad und die Verbrennung ist effizienter. Die Umwelt wird durch diese Maßnahme geschont, außerdem die Heizkosten reduziert.

Welche der Alternativen: Nachrüstung, Austausch oder Neukauf am ehesten zu empfehlen ist, ist pauschal kaum zu benennen, da viele Aspekte diese Entscheidung maßgeblich beeinflussen.

Als Ofenmeisterbetrieb sind wir in allen Fragen zu diesem Thema Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unser freundliches und fachkundiges Team informiert und berät Sie dazu gerne.

Besuchen Sie unsere Ausstellung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
 

Wichtige aktuelle Fristenregelung:
Stammt Ihr Ofen aus der Zeit zwischen
01. Januar 1985 und 31. Dezember 1994,
gilt die Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme
bis zum 31. Dezember 2020